Russikon ist eine politische Gemeinde im Bezirk Pfäffikon des Kantons Zürich in der Schweiz. Zu Russikon gehören auch die Ortschaften Rumlikon und Madetswil sowie die Weiler Sennhof, Wilhof, Gündisau, Ludetswil.
Rumlikon
Weniger als fünfzig Jahre lang gaben die beiden noch vorhandenen Protokollbücher der Zivilgemeindeversammlung im alten Schulhaus, meistens am Sonntagnachmittag um 13 Uhr mit einem bis zwei Dutzend Teilnehmern, Auskunft über die zu erledigenden Aufgaben im Dörfchen Rumlikon. Dabei standen die Schaffung einer ausreichenden Trinkwasserversorgung und nach der Jahrhundertwende die Einführung von "Licht und Kraft" im Vordergrund. Während Jahren diskutierten die Rumliker das Wasserproblem. 1890 zählte das Dorf 37 Haushaltungen und 38 Bürger mit einem steuerbaren Gesamtvermögen von 65'000 Franken.
Madetswil
Das älteste verfügbare Protokollbuch einer Russiker Zivilgemeinde ist dasjenige von Madetswil, das mit Eintragungen im Jahr 1811 beginnt. Regelmässige Aufzeichnungen über Versammlungen setzten aber erst 1821 ein. Am 20. Dezember 1819 wurde die Verordnung über eine Viehversicherung gutgeheissen. 35 Madetswiler unterschrieben den Vertrag. Aus einem Verzeichnis der Bürger und Hintersässen von 1821 geht hervor, dass damals die Familiennamen Bosshart, Meili und Wettstein am häufigsten vorkamen. Im ältesten vorhandenen Protokollbuch finden wir Eintragungen über Holzverkauf, "Liebessteuern" an brandgeschädigte Nachbargemeinden, Verpachtung der Gemeindewiesen und -weiden sowie Unterstützungsgesuche. Viel Verdruss brachte immer wieder die Verunreinigung der Brunnen. Im Protokoll wurde auch festgehalten, wann das Vieh zum ersten Mal im Jahr auf die Gemeindewiese gelassen werden durfte. Dass in Madetswil nicht nur Bauern wohnten, geht aus einem Verzeichnis der Hausnummern von 1837 hervor, welches auch andere Berufe wie Weinschenk, Krämer, Fuhrmann, Zimmermann, Schneider, Glaser, Schmied, Wagner aufführte. Am 22. November 1928 wurden alle sieben Zivilgemeinden durch den Regierungsrat aufgehoben und zur Politischen Gemeinde Russikon zusammengeführt.
Sennhof
Die Protokolleinträge der Zivilgemeinde- und Schulgenossenschaftsversammlung setzen mit dem Jahre 1850 ein. Damals wurde die erste Schulgutsrechnung, nämlich aus dem Jahr 1849 protokollarisch abgenommen und der Steuerfuss festgesetzt. Ausserdem geht aus dem Protokoll hervor, dass die Vorsteherschaft ermächtigt wurde, die Wahl der Feuerpolizei und Löschmannschaft künftig selbst vorzunehmen. Die steuerschwache Gemeinde mit 23 Haushaltungen und 35 Bürgern konnte sich in den 20er Jahren bei einer Steuer von 65 Prozent neben der Verzinsung des Anlagekapitals nur noch geringe Ausgaben leisten.
Wilhof
Der Besitz einer Zivilgemeinde geht aus dem Protokoll der Zivilgemeinde Wilhof aus dem Jahre 1867 hervor: An erster Stelle wird das alte Schulhaus mit der vermieteten Lehrerwohnung aufgeführt, dann folgen die Löschgeräte. Für den Strassenunterhalt Pickel, Pickelhacke, einen Rechen sowie einen eisernen Wegkratzer. Auch das Mobiliar wurde genau aufgeführt, die Gemeinde besass damals zehn Schultische, einen Sessel, einen Wandkasten sowie zwei Gemeindeladen und eine Totenbahre. Dass die Zivilgemeinde nicht reich war, ist nicht nur aus dem Inventar zu ersehen, sondern auch aus einem Gesuch um Reduktion des Steuerfusses an den Regierungsrat vom Jahre 1855; darin bezeichnete sie sich als eine der ärmeren und kleinsten Gemeinden des Kantons. Die Männer vom Wilhof setzten sich mit aller Kraft für ihre Dorfgemeinschaft ein, mit allen Mitteln kämpften sie - allerdings erfolglos - um die Beibehaltung ihrer eigenen Schule und bemühten sich um eine Strasse zur Kirche in Russikon. "Die Macht der Verhältnisse wurde stärker als der Wille!" heisst es im Protokoll der letzten Zivilgemeindeversammlung vom 14. Juli 1928.
Ludetswil
Ebenfalls im Jahr 1837 beginnen die Eintragungen im Protokollbuch von Ludetswil. Damals wurde bestimmt, dass alle Aktivbürger ab dem 20. Altersjahr Frondienst zu leisten hatten. Viel zu reden gaben die Schulprobleme, ob sich das Dorf der Schule von Ehrikon oder Madetswil anschliessen sollte. Nach der Jahrhundertwende fanden die Versammlungen meist einmal jährlich im Mai statt, wobei Flurbereinigungen, Wegentschädigungen und Nutzung des Waldes im Vordergrund standen.
Gündisau
Die Zivilgemeinde Gündisau, deren Protokolle 1836 beginnen, hatte im Jahre 1837 so viele Geschäfte zu behandeln, dass sieben Zusammenkünfte notwendig waren. Im Jahre 1838 wurde beschlossen, dass der Schulverwalter jede Braut am Tage ihrer Hochzeit aufzusuchen hatte, um von ihr eine Gabe ins Schulgut zu erbitten. Im November 1843 kamen die Gündisauer überein, den Frauen an der Frauengemeindeversammlung keinen Trunk aus dem Bürgergut zu bezahlen. Bräuche im alten Gündisau: Wenn ein junger Mann aus einem anderen Dorf ein Gündisauer Mädchen heiraten wollte, musste er den Anstand zahlen, das heisst, er musste es der Jungmannschaft des Dorfes abkaufen. Die zu entrichtenden Beträge waren sehr unterschiedlich. Einmal bezahlte ein älterer Mann 2,50 Franken für seine Braut.